Freitag, 30. März 2012

14 jährige stürzt sich aus dem Balkon nach Missbrauch von Räuchermischung!

Der private Besitz kleinerer Mengen sowie der Konsum seien zwar erlaubt. „Eine solche Kräutermischung darf aber nicht in Verkehr gebracht werden“, sagt Bernhard Kreuzer vom Rauschgiftdezernat des LKA.
Die „Legal Highs“ dürfen also weder an andere weitergegeben, noch verkauft werden. Die Kriminellen, die es dennoch tun, verdienen an den Tütchen, die etwa ein halbes Gramm enthalten, zwischen 10 und 40 Euro, sagt Kreuzer. Verlässliche Zahlen, wie viele Menschen in Bayern solche Kräutermischungen zu sich nehmen, gebe es nicht. Denn das LKA registriere nur solche Fälle, in denen es sich um eine Straftat handle, die Inhaltsstoffe der Kräutermischungen also unter das Betäubungsmittelgesetz fielen.

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1 Kommentar:

  1. Wie die Kinder, die sich schon auf Pilzen und Marihuana umgebracht haben? Ich will gar nicht von all den LSD-Toten reden... Sicher dat

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