Der private Besitz kleinerer Mengen sowie der Konsum seien zwar erlaubt. „Eine solche Kräutermischung darf aber nicht in Verkehr gebracht werden“, sagt Bernhard Kreuzer vom Rauschgiftdezernat des LKA.
Die „Legal Highs“ dürfen also weder an andere weitergegeben, noch verkauft werden. Die Kriminellen, die es dennoch tun, verdienen an den Tütchen, die etwa ein halbes Gramm enthalten, zwischen 10 und 40 Euro, sagt Kreuzer. Verlässliche Zahlen, wie viele Menschen in Bayern solche Kräutermischungen zu sich nehmen, gebe es nicht. Denn das LKA registriere nur solche Fälle, in denen es sich um eine Straftat handle, die Inhaltsstoffe der Kräutermischungen also unter das Betäubungsmittelgesetz fielen.
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DISCLAIMER: THIS BLOG WARNS FROM THE DANGERS OF SO-CALLED "LEGAL-HIGHS" AND DOES NOT IN ANY WAY ADVOCATES THE USE OF ILLEGAL DRUGS!
... oder warum illegal high sein, wenn man ganz legal in der Intensivstation liegen kann? oder besser richtige pflanzen mit nuetzlichen wirkungen
A. Schoppenhauer : "Alle Wahrheit durchläuft drei Stufen. Zuerst wird sie lächerlich gemacht oder verzerrt. Dann wird sie bekämpft. Und schließlich wird sie als selbstverständlich angenommen."
Nebenwirkungen und Entzug von Räuchermischungen: Wie man wieder fit wird
Wer künstliche Cannabinoide nimmt, ist "dumm" und spielt "Russisches Roulette" (John W. Huffman - Erfinder der künstlichen Cannabinoide)
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